Unsere Referenzen
Alte Straße in Köln: Eigentumswohnung in denkmalgeschützer Hofanlage in Köln-Worringen
VKW: 200.000 EUR
Verkauft: März 2017
Maisonettewohnung in Düsseldorf-Eller
VKW: 390.000 EUR
Verkauft: August 2017
Unser Team
Langjährige Erfahrung und hohe soziale Kompetenz – so lässt sich unser Team am besten beschreiben. Beides braucht man für das sensible Thema Zwangsversteigerungen. Wir wissen, wie sich die Menschen in einer solchen Situation fühlen und gehen mit dem nötigen Feingefühl an jede neue Aufgabe. Dazu kommt unsere große Expertise in Sachen Zwangsversteigerungen und Insolvenzen. Wir kennen als gestandene Immobilienmakler jede Partei, jede Aufgabe und jede Formalität, die es zu berücksichtigen gilt. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!
Heino Kaiser
Geschäftsführung
Tel.: 0211-688 709-28
Mobil: 0172-6023623
Katharina Formela
Immobilienkauffrau
Tel.: 0211-688 709-17
Mobil: 0163-5305816
Dennis Alter
Immobilienkaufmann
Tel.: 0211-688 709-12
Mobil: 0176-61260344
Ihre Fragen
Diejenigen, die es mit einer Zwangsversteigerung zu tun bekommen, müssen sich plötzlich mit vielen Fragen beschäftigen. Die wichtigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Und unsere Antworten dazu natürlich auch. Sie können uns selbstverständlich auch persönlich ansprechen, wenn Sie weitere Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wann kommt es zur Zwangsversteigerung?
Einer Zwangsversteigerung liegt immer ein gestörtes (Immobilien)-Kreditverhältnis zu Grunde. Wird der Kredit der Immobilie durch den Schuldner und Kreditnehmer nicht mehr bedient, haben der oder die Gläubiger (i.d.R. die finanzierende Bank) das Recht, diesen Kredit gem. Vorgabe aus dem Finanzierungsvertrag zu kündigen. Gleiches gilt auch für Verpflichtungen aus dem laufenden Betrieb einer Immobilie, z.B. Grundsteuer. Hier tritt dann die öffentliche Hand als Gläubigerin auf. Können die Forderungen dann nicht anders bedient werden und wird die Immobilie nicht vorher verkauft, beantragen der oder die Gläubiger das Zwangsversteigerungsverfahren und es kommt nach einer gewissen Zeit zum Zwangsversteigerungstermin.
Wie kann man ein Zwangsversteigerungsverfahren abwenden?
Die Zwangsversteigerung kann abgewendet werden, wenn die Forderungen aus dem gekündigten/notleidenden Kredit vorher abgelöst werden. Dies kann auch durch den freihändigen Verkauf der Immobilie geschehen.
Wie funktioniert ein Zwangsversteigerungsverfahren?
Der Antrag zur Zwangsversteigerung wird durch den oder die Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Das Amtsgericht beauftragt einen Gutachter zwecks Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Nach Wertermittlung und Festsetzung des Verkehrswertes terminiert das Amtsgericht einen ersten Zwangsversteigerungstermin. Zwangsversteigerungstermine sind generell öffentlich. Dort können und müssen Interessenten innerhalb eines gewissen Biet-Zeitraumes Gebote auf die Immobilie abgeben. Bleibt ein Interessent Meistbietender und reicht der gebotene Preis dem anwesenden Gläubiger zur (Teil)-Befriedigung seiner Forderung, wird der Gläubiger einen Zuschlag erteilen und der Meistbietende wird Eigentümer der Immobilie. Wird ein zu geringes oder gar kein Gebot abgegeben, kann das Verfahren einstweilig eingestellt werden und das Amtsgericht bestimmt einen erneuten Zwangsversteigerungstermin.
Worauf muss ich als Bieter bei einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung achten?
Mit dem Zuschlag ist ein Erwerber Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Ob und in welchem Umfang eine erworbene Immobilie nutzbar ist, sollte daher im Vorfeld geklärt werden. Sammeln Sie Informationen über Nutzung, Mietverhältnisse, Zustand/ Kosten des Hauses, ob der Alteigentümer auszieht oder ob eine Räumung notwendig ist usw. Da ein Erwerber mit dem Zuschlag Eigentümer wird, legt das Amtsgericht auch unmittelbar nach dem Zuschlag einen sogenannten Verteilungstermin fest. An diesem muss der Kaufpreis hinterlegt werden. Deshalb ist es ratsam, auch die Finanzierung der Immobilie vor dem Erwerb zu bedenken und abzuklären. Besuchen Sie vorher einen Zwangsversteigerungstermin, um Sicherheit für das Verfahren zu bekommen. Setzen Sie sich eine Höchstgrenze. Seien Sie pünktlich. Und bleiben Sie gelassen!
Was ist zu tun, wenn die Zwangsversteigerung einer Immobilie droht? Wie soll ich als Schuldner auf ein Zwangsversteigerungsverfahren reagieren?
Die Situation sollte realisiert werden und das Gespräch mit der Gläubigerin gesucht oder wiederaufgenommen werden. Dies kann auch durch einen beteiligten Makler geschehen, da hier ein neutraler Mittler zur Verfügung steht. Ist die Zwangsversteigerung nicht zu verhindern (beispielsweise durch eine überfrachtete Grundbuchsituation), sollte die Vermarktung offen und kooperativ begleitet werden. Indem eine Vermarktung der Immobilie ermöglicht wird, kann im Zwangsversteigerungstermin eine hohe Dynamik beim Bieten entstehen, die sich positiv auf die bestehenden Verbindlichkeiten des Schuldners/Eigentümers auswirkt.
Kann das Objekt vorher besichtigt werden? Was tun, wenn die Immobilie nicht vorher besichtigt werden kann?
Ob Immobilien vor dem Zwangsversteigerungstermin besichtigt werden können, hängt von vielen Faktoren ab. Der Eigentümer einer Immobilie kann jedoch nicht zur Besichtigung gezwungen werden. Das Zwangsversteigerungsverfahren nimmt aber keine Rücksicht darauf, ob eine Besichtigung im Vorfeld möglich war. Der Erwerber kauft die Immobilie wie sie liegt und steht und trägt beim Erwerb das volle Risiko für sein Handeln. Ratsam ist, so viele Informationen wie möglich über die Immobilie zusammen zu tragen. Hier kann ein beteiligter Makler ebenso hilfreich sein wie das erstellte Gutachten, wobei auch dem Gutachter kein Zutritt gewährt werden muss. In der Praxis werden dann Abschläge auf den Bietpreis vorgenommen, um Risiken nach dem Erwerb (ggf. Räumungsprozess, unklarer Objektzustand) einzupreisen. Die Gläubigerin muss jedoch jedem Bietpreis für den Zuschlag am Ende des Termins zustimmen.